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Wiedereintritt - So werden Sie Mitglied, wenn Sie bereits getauft sind

Das Wiedereintrittsverfahren ist einfach: Sie vereinbaren mit der Pfarrerin einen Termin und erklären schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen das stellvertretend die Eltern oder die Erziehungsberechtigten. Mit der Bestätigung der Pfarrerin ist der Eintritt vollzogen.

Falls vorhanden bitte mitbringen
(wenn die Dokumente nicht vorhanden sind, gibt es unkomplizierte Lösungen):

  1. Taufbescheinigung (die Taufe gilt - auch wenn Sie als Kind getauft wurden und später ausgetreten sind).
  2. Austrittsbescheinigung aus der Kirche / Religionsgemeinschaft.

Rechte und Pflichten als Kirchenmitglied

  • Sie können Patin / Pate werden
  • Sie können an Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen
  • Sie haben Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen, z.B. Trauung und Bestattung
  • Sie sind kirchensteuerpflichtig wenn Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Das Pfarramt übernimmt für Sie die Meldung an das Finanzamt.
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