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Kirchliche Trauung

"Nach evangelischem Verständnis ist die Ehe durch den öffentlichen Konsens zweier Menschen begründet. Sie ist kein Sakrament, sondern ein „weltlich Ding“ (Martin Luther). Die Trauung ist ein Gottesdienst zur Segnung dieses Lebensbündnisses zweier Menschen, die sich im Angesicht Gottes und der Gemeinde einander versprechen."

Aus: Ordnung des kirchlichen Lebens in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Lebensordnung), vom 15. Juni 2013

 

Wer kann sich evangelisch trauen lassen?

Die evangelische Trauung ist möglich, wenn mindestens einer der Partner der evangelischen Kirche angehört. Vor der Trauung muss die standesamtliche Eheschließung oder die Eintragung der Lebenspartnerschaft erfolgt sein.

Wenn einer der Partner evangelisch und der andere katholisch ist, dann kann die Trauung zum Beispiel als evangelische Trauung mit katholischer Mitwirkung gefeiert werden (oder natürlich auch andersherum).

Auch wenn ein Partner evangelisch ist und der andere einer anderen Religion angehört, kann eine evangelische Trauung stattfinden, wenn beide das wünschen.

Terminfragen ...

Ob Ihr Wunschtermin möglich ist, lässt sich mit einem Anruf im Pfarrbüro klären.

Und sonst?

Alle Fragen rund um die kirchliche Trauung und die Gestaltung des Gottesdienstes sind Themen für ein Gespräch.  Am einfachsten ist, wenn Sie anrufen, T. 06438 / 2621.

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